5 O 180/15•Landgericht Wuppertal, 2015-09-29, 5 O 180/15
Full text
Landgericht Wuppertal — 5 O 180/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-29
Aktenzeichen: 5 O 180/15
ECLI: ECLI:DE:LGW:2015:0929.5O180.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5.. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden wie Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 11.900,00 € nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 5.950,00 € seit dem 1.12.2012 sowie aus weiteren 5.950,00 € seit dem 13.12.2013 zu zahlen.
Die Beklagten werden wie Gesamtschuldner verurteilt, der Klägerin Auskunft über folgende Tatsachen zu erteilen:
Wie viele Aufträge hat die Beklagte zu 1) im Zeitraum 18.4.2011 bis 30.9.2011 für die Errichtung von Häusern auf dem Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises erhalten, dies unterteilt nach Häusern mit einer Gesamtwohnfläche von bis einschließlich 110 m2 und größer als 110 m2?
Die Beklagten werden wie Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von einer Forderung der Rechtsanwaltssozietät Q, K, hinsichtlich der nicht auf das Verfahren anrechenbaren Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 722,20 € freizustellen.
Die weitergehenden Klageanträge zu den Ziffern 1) und 2a) und die weitergehenden Auskunftsanträge zu den Ziffern 2b) und 2c) werden abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist im Hinblick auf die Verurteilung zur Zahlung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, im Hinblick auf die Auskunftspflicht gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.800,00 € vorläufig vollstreckbar.
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