16 S 15/12•Landgericht Wuppertal, 2013-03-05, 16 S 15/12
Full text
Landgericht Wuppertal — 16 S 15/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-05
Aktenzeichen: 16 S 15/12
ECLI: ECLI:DE:LGW:2013:0305.16S15.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 21.02.2012 (39 C 291/10) teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im übrigen wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.347,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.08.2010 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 148,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.08.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 18 % und die Beklagte zu 82 %.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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