2 O 255/11•Landgericht Wuppertal, 2011-12-16, 2 O 255/11
Full text
Landgericht Wuppertal — 2 O 255/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-16
Aktenzeichen: 2 O 255/11
ECLI: ECLI:DE:LGW:2011:1216.2O255.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf einen Betrag von 193,90 € ab dem 19.12.2007 bis zum 27.12.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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