Landgericht Wuppertal, 2011-11-13, 25 Ks-45 Js 105/10-32/10

25 Ks-45 Js 105/10-32/10Cantonal CourtNov 13, 2011

Full text

Landgericht Wuppertal — 25 Ks-45 Js 105/10-32/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-13

Aktenzeichen: 25 Ks-45 Js 105/10-32/10

ECLI: ECLI:DE:LGW:2011:1113.25KS45JS105.10.32.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. große Strafkammer als 1. Schwurgerichtskammer

Tenor

Der Angeklagte G. wird wegen Mordes zu einer

lebenslangen

Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Angeklagte C. wird wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Freiheitsstrafe von

einem (1) Jahr

unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und die Kosten der Nebenklage. Soweit das Verfahren gegen den Angeklagten C. eingestellt worden ist, fallen die Verfahrenskosten der Staatskasse zur Last.

bzgl. G.: § 211 StGB

bzgl. C.: §§ 242, 244 Abs. 1 Nr. 1 a) StGB

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