9 S 174/10•Landgericht Wuppertal, 2011-06-09, 9 S 174/10
Full text
Landgericht Wuppertal — 9 S 174/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-09
Aktenzeichen: 9 S 174/10
ECLI: ECLI:DE:LGW:2011:0609.9S174.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 27. Mai 2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wuppertal unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 1.500,02 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. August 2008 sowie 229,55 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. November 2008 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 51 % und die Beklagten zu 49 %. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter In-stanz tragen der Kläger zu 85 % und die Beklagten zu 15 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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