14 O 48/07•Landgericht Wuppertal, 2008-08-28, 14 O 48/07
Full text
Landgericht Wuppertal — 14 O 48/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-28
Aktenzeichen: 14 O 48/07
ECLI: ECLI:DE:LGW:2008:0828.14O48.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 46.225,23 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von 38.881,23 € seit dem
- April 2007 und von 7.344,00 € seit dem 27. Juni 2007 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 1/5, der Beklagten zu 4/5 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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