16 S 122/07•Landgericht Wuppertal, 2008-04-29, 16 S 122/07
Full text
Landgericht Wuppertal — 16 S 122/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-29
Aktenzeichen: 16 S 122/07
ECLI: ECLI:DE:LGW:2008:0429.16S122.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.10.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wuppertal, 37 C 106/07, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Klage und Widerklage werden abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 90 %, der Beklagten zu 10 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 1.621,24 EUR festgesetzt.
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