9 S 377/04•Landgericht Wuppertal, 2007-11-22, 9 S 377/04
Full text
Landgericht Wuppertal — 9 S 377/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-22
Aktenzeichen: 9 S 377/04
ECLI: ECLI:DE:LGW:2007:1122.9S377.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28. September 2004 ver-kündete Urteil des Amtsgerichts Mettmann unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 751,90 EUR (i. W.: sieben-hunderteinundfünfzig 90/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10. September 2002 zu zahlen.
Die weitergehende Klage sowie die Widerklage werden abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges fallen zu 47 % der Klägerin und zu 53 % dem Beklagten zur Last. Die Kosten des zweiten Rechtszuges sowie des Revisionsverfahrens tragen der Kläger zu 53 % und der Be-klagte zu 47 %.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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