Landgericht Siegen, 2013-07-29, 3 S 35/12

3 S 35/12Cantonal CourtJul 29, 2013

Regest

Zur Anfechtbarkeit von Gehaltszahlungen

Full text

Landgericht Siegen — 3 S 35/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-29

Aktenzeichen: 3 S 35/12

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2013:0729.3S35.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: InsO § 130 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; § 133 Abs. 1; § 142; § 143

Leitsätze

Zur Anfechtbarkeit von Gehaltszahlungen

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 05.04.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegen – 14 C 2967/11 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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