projects
1 T 19/23•Landgericht Paderborn, 2023-07-28, 1 T 19/23
Entscheidungsdatum: 2023-07-28
Aktenzeichen: 1 T 19/23
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2023:0728.1T19.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Beschwerdekammer
Auf die sofortige Beschwerde der Kläger wird der Beschlusses des Amtsgerichts Warburg vom 20.06.2023 (Aktenzeichen: 1 C 16/23) wie folgt abgeändert:
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits (§ 91a ZPO).
Der Beklagte trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 1.500,00 Euro festgesetzt.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.