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2 O 148/23•Landgericht Paderborn, 2023-06-21, 2 O 148/23
Entscheidungsdatum: 2023-06-21
Aktenzeichen: 2 O 148/23
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2023:0621.2O148.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, die Zufahrt gemäß dem im Grundbuch von T beim Amtsgericht Warburg in Blatt …, Gemarkung T, Flur 8, Flurstück 1300 wie im notariellen Vertrag vom 27.05.2021 in der Urkundennummer … vor dem Notar Q abgeschlossenen Kaufvertrag in einem Abstand von 8 m zur Grundstücksgrenze des Klägers zu erstellen und die abweichend hierzu bereits erstellte Zufahrt zu dem vorgenannten Grundstück zurückzubauen sowie
außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 540,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 24.12.2022 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist bezüglich der Stellung der Sicherheit gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 12.650,00 €, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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