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5 T 217/21•Landgericht Paderborn, 2022-01-13, 5 T 217/21
Entscheidungsdatum: 2022-01-13
Aktenzeichen: 5 T 217/21
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2022:0113.5T217.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 26.10.2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 22.10.2021 wird festgestellt, dass der Betroffene durch den Beschluss des Amtsgerichts N vom 29.09.2021 (4 XIV (B) 16/21) in der Zeit vom 10.10.2021 bis zur Entlassung aus der Haft wegen Abschiebung am 26.10.2021 in seinen Rechten verletzt wurde.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt der Beteiligte zu 3). Im Übrigen findet eine Auslagenerstattung nicht statt.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
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