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02 KLs 3/19•Landgericht Paderborn, 2021-07-12, 02 KLs 3/19
Entscheidungsdatum: 2021-07-12
Aktenzeichen: 02 KLs 3/19
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2021:0712.02KLS3.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. große Strafkammer als Wirtschaftskammer
Über die aufgrund der Beschlüsse 69 Gs 252/18, 72 Gs 539/18, 71 Gs 556/18 und 69 Gs 253/18 gewonnen Erkenntnisse wird kein Beweis erhoben.
Der darüber hinaus gehende Antrag der Verteidigung, über sämtliche in diesem Verfahren aus der Telekommunikation gewonnenen Erkenntnisse nicht Beweis zu erheben, wird zurückgewiesen.
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