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01 Ks 12/20•Landgericht Paderborn, 2021-03-22, 01 Ks 12/20
Entscheidungsdatum: 2021-03-22
Aktenzeichen: 01 Ks 12/20
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2021:0322.01KS12.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer als Schwurgericht des Landgerichts Paderborn
Die Angeklagte wird wegen Mordes zu
lebenslanger Freiheitsstrafe
verurteilt.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Strafverfahrens einschließlich ihrer notwendigen Auslagen sowie die dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: § 211 Abs. 1, Abs. 2 StGB
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