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5 KLs 24/20•Landgericht Paderborn, 2020-11-24, 5 KLs 24/20
Entscheidungsdatum: 2020-11-24
Aktenzeichen: 5 KLs 24/20
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2020:1124.5KLS24.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. große Strafkammer – große Jugendkammer als Jugendschutzkammer –
Der Angeklagte wird wegen des Sichverschaffens jugendpornografischer Schriften in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Verbreitung einer pornografischen Schrift, sowie wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
2 Jahren und 6 Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner eigenen notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 176 Abs. 4 Nr. 3a, 184 Abs. 1 Nr. 1, 184c Abs. 3, 21, 49 Abs. 1, 52, 53 StGB.
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