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3 O 25/20•Landgericht Paderborn, 2020-08-07, 3 O 25/20
Entscheidungsdatum: 2020-08-07
Aktenzeichen: 3 O 25/20
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2020:0807.3O25.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 28.930,05 € nebst Zinsen in Höhe von 4 % hieraus seit dem 21.02.2020 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Audi A5 Cabriolet 3.0 TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer ….
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des vorgenannten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 12 % und die Beklagte zu 88 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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