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1 S 33/19•Landgericht Paderborn, 2020-01-22, 1 S 33/19
Entscheidungsdatum: 2020-01-22
Aktenzeichen: 1 S 33/19
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2020:0122.1S33.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Auf die Berufung des Beklagten wird das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Höxter, Az.: 10 C 206/18, vom 08.05.2019 abgeändert und wie folgt neugefasst:
Klage und Widerklage werden abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Kläger zu 42 % und der Beklagte zu 58 % zu tragen.
Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz haben die Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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