5 T 27/18•Landgericht Paderborn, 2018-02-28, 5 T 27/18
Full text
Landgericht Paderborn — 5 T 27/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-02-28
Aktenzeichen: 5 T 27/18
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2018:0228.5T27.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 20.12.2017 (Az. 11 XIV (B) 263/17) den Betroffenen im Zeitraum vom 13.01.2018 bis zum 19.02.2018 in seinen Rechten verletzt hat. Der weitergehende Feststellungsantrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Betroffene zu 37 % zu tragen. Im Übrigen wird von der Erhebung von Gerichtskosten, der Anordnung einer Auslagenerstattung sowie von der Auferlegung von Kosten, auch die durch die Hinzuziehung eines Dolmetschers entstanden sind, abgesehen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
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