Landgericht Paderborn, 2015-10-05, 4 O 450/14

4 O 450/14Cantonal CourtOct 5, 2015

Full text

Landgericht Paderborn — 4 O 450/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-05

Aktenzeichen: 4 O 450/14

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2015:1005.4O450.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird als zurzeit unbegründet abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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