3 O 266/11•Landgericht Paderborn, 2012-11-22, 3 O 266/11
Full text
Landgericht Paderborn — 3 O 266/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-22
Aktenzeichen: 3 O 266/11
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2012:1122.3O266.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger
2.575,77 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszins der EZB seit dem 06.08.2011 zu zahlen.
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger für
seinen Sohn Q, geb. am 09.08.1991, aufgrund der durch
den
Wegeunfall vom 14.08.2010 in M erlittenen
Verletzungen ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000,00 € zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet
sind, an den Kläger für seinen Sohn Q, geboren am
… sämtliche Schäden, die ihm in Zukunft aus dem Verkehrsunfall
vom 14.08.2010 in M entstehen, zu ersetzen, soweit
die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte
übergehen oder übergegangen sind.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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