2 O 319/10•Landgericht Paderborn, 2011-08-05, 2 O 319/10
Full text
Landgericht Paderborn — 2 O 319/10 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-05
Aktenzeichen: 2 O 319/10
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2011:0805.2O319.10.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 6 % und der Beklagte zu 94 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages vor der Vollstreckung leistet.
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