4 O 550/06•Landgericht Paderborn, 2007-02-21, 4 O 550/06
Full text
Landgericht Paderborn — 4 O 550/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-21
Aktenzeichen: 4 O 550/06
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2007:0221.4O550.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 9.450,89 € (i.W.: neuntausendvierhundertfünzig 89/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins aus 8.118,24 € seit 31.10.2006 und weiteren 1.332,65 € seit 02.02.2007 zu zahlen, ferner 540,44 € (fünfhundertvierzig 44/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 22.11.2006 sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000,00 € (zwölftausend Euro).
Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger als Gesamtschuldner sämtlichen weiteren zukünftigen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, sofern dieser nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen ist oder übergeht.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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