5 T 467/05•Landgericht Paderborn, 2006-01-26, 5 T 467/05
Full text
Landgericht Paderborn — 5 T 467/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-26
Aktenzeichen: 5 T 467/05
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2006:0126.5T467.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Beschwerdekammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des ……. vom 04.12.2005 wird der Beschluss des Amtsgerichts Lippstadt vom 30.11.2005 dahin abgeändert, dass dem … ……, für die Tätigkeit seines Mitarbeiters Herrn …. eine Vergütung in Höhe von 462,00 € für die Betreuung in der Zeit vom 01.07.2005 bis 30.09.2005 zu-steht.
Der Anspruch richtet sich wegen Mittellosigkeit des Betroffenen gegen die Landeskasse.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Notwendige Auslagen werden nicht erstattet.
Die sofortige weitere Beschwerde wird zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.