Landgericht Münster, 2025-01-17, 2 Ks-30 Js 144/03-2/23

2 Ks-30 Js 144/03-2/23Cantonal CourtJan 17, 2025

Full text

Landgericht Münster — 2 Ks-30 Js 144/03-2/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-01-17

Aktenzeichen: 2 Ks-30 Js 144/03-2/23

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2025:0117.2KS30JS144.03.2.2.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Von dieser Freiheitsstrafe gilt ein Jahr und ein Monat als vollstreckt.

Eine gegen den Angeklagten vollstreckte Auslieferungshaft in Frankreich wird im Verhältnis 1:1 angerechnet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.

Angewandte Vorschriften: § 211 StGB.

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