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2 O 256/23•Landgericht Münster, 2024-06-12, 2 O 256/23
Entscheidungsdatum: 2024-06-12
Aktenzeichen: 2 O 256/23
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2024:0612.2O256.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.
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