projects
9 KLs-210 Js 1631/22-19/23•Landgericht Münster, 2024-01-29, 9 KLs-210 Js 1631/22-19/23
9 KLs-210 Js 1631/22-19/23Cantonal CourtJan 29, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-29
Aktenzeichen: 9 KLs-210 Js 1631/22-19/23
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2024:0129.9KLS210JS1631.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafkammer
Der Angeklagte ist der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 23 Fällen, davon in 9 Fällen in Tateinheit mit Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, in 7 Fällen in Tateinheit mit Anstiftung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, in 4 Fällen in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie in 2 Fällen in Tateinheit mit Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig.
Er wird zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren und 9 Monaten
verurteilt.
Gegen ihn wird die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 216.870 € angeordnet, wobei er in Höhe von 77.380 € als Gesamtschuldner haftet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: §§ 29a Abs. 1 Nr. 2, 30 Abs. 1 Nr.4, 33 BtMG, 25 Abs. 1 u. 2, 26, 27, 52, 53, 73a, 73b, 73c, 73d, 74 StGB.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.