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5 T 1668/21 u. 05 T 1678/21•Landgericht Münster, 2023-05-10, 5 T 1668/21 u. 05 T 1678/21
5 T 1668/21 u. 05 T 1678/21Cantonal CourtMay 10, 2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-10
Aktenzeichen: 5 T 1668/21 u. 05 T 1678/21
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2023:0510.5T1668.21U05T1678.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivil- (Beschwerde-) Kammer
Die Beschwerde der Betroffenen vom ##.09.2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Gronau vom 22.09.2021, durch den der Antrag auf Aufhebung der Betreuung abgelehnt wurde, wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde der Betroffenen vom ##.10.2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Gronau vom 22.09.2021, durch den der Antrag auf einen Betreuerwechsel abgelehnt wurde, wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom ##.10.2021 gegen die zuvor genannten Beschlüsse wird zurückgewiesen.
Von einer Kostenentscheidung sieht die Kammer ab mit der Folge, dass Gerichtskosten nicht erhoben werden, § 25 Abs. 2 Satz 1 GNotKG.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 EUR festgesetzt,
§ 23 Abs. 3 RVG.
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