Landgericht Münster, 2023-05-10, 5 T 1668/21 u. 05 T 1678/21

5 T 1668/21 u. 05 T 1678/21Cantonal CourtMay 10, 2023

Full text

Landgericht Münster — 5 T 1668/21 u. 05 T 1678/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-05-10

Aktenzeichen: 5 T 1668/21 u. 05 T 1678/21

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2023:0510.5T1668.21U05T1678.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivil- (Beschwerde-) Kammer

Tenor

Die Beschwerde der Betroffenen vom ##.09.2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Gronau vom 22.09.2021, durch den der Antrag auf Aufhebung der Betreuung abgelehnt wurde, wird zurückgewiesen.

Die Beschwerde der Betroffenen vom ##.10.2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Gronau vom 22.09.2021, durch den der Antrag auf einen Betreuerwechsel abgelehnt wurde, wird zurückgewiesen.

Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom ##.10.2021 gegen die zuvor genannten Beschlüsse wird zurückgewiesen.

Von einer Kostenentscheidung sieht die Kammer ab mit der Folge, dass Gerichtskosten nicht erhoben werden, § 25 Abs. 2 Satz 1 GNotKG.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 EUR festgesetzt,

§ 23 Abs. 3 RVG.

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