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11 O 24/21•Landgericht Münster, 2022-07-01, 11 O 24/21
Entscheidungsdatum: 2022-07-01
Aktenzeichen: 11 O 24/21
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2022:0701.11O24.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 5.552,46 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.10.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 12 Prozent und die Beklagten 88 Prozent.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 125 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 125 Prozent des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 125 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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