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22 KLs-540 Js 2715/21-30/21•Landgericht Münster, 2022-01-21, 22 KLs-540 Js 2715/21-30/21
22 KLs-540 Js 2715/21-30/21Cantonal CourtJan 21, 2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-21
Aktenzeichen: 22 KLs-540 Js 2715/21-30/21
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2022:0121.22KLS540JS2715.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Große Strafkammer
I.
Der Angeklagte wird wegen Nachstellung in drei Fällen sowie wegen sexueller Belästigung in fünf Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Nötigung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
2 Jahren
verurteilt.
Die Vollstreckung dieser Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
II.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die der Nebenklägerin erwachsenen notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften:
§§ 184i Abs. 1 und Abs. 3, 238 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 4 a.F., 240 Abs. 1 und Abs. 2, 52, 53, 56 Abs. 1 und Abs. 2 StGB
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