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16 O 1/22•Landgericht Münster, 2022-01-19, 16 O 1/22
Entscheidungsdatum: 2022-01-19
Aktenzeichen: 16 O 1/22
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2022:0119.16O1.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsklägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Verfügungsklägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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