Landgericht Münster, 2021-05-06, 8 O 241/20

8 O 241/20Cantonal CourtMay 6, 2021

Full text

Landgericht Münster — 8 O 241/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-06

Aktenzeichen: 8 O 241/20

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:0506.8O241.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei 15.340,47 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.06.2020 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Audi A4 Avant 3.0 TDI mit der FIN WAUZZZ8K8DA######.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des unter Ziffer 1. näher bezeichneten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 1.171,67 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.08.2020 als Nebenforderung zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 80 % und dem Kläger zu 20 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils für sie vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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