Landgericht Münster, 2021-03-09, 121 KLs-540 Js 1619/20-1/20

121 KLs-540 Js 1619/20-1/20Cantonal CourtMar 9, 2021

Full text

Landgericht Münster — 121 KLs-540 Js 1619/20-1/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-09

Aktenzeichen: 121 KLs-540 Js 1619/20-1/20

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:0309.121KLS540JS1619.2.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte ist des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 13 Fällen, davon

in einem Fall tateinheitlich mit gefährlicher Körperverletzung,

in 5 weiteren Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung,

von diesen 5 Fällen wiederum in 2 Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung,

des sexuellen Missbrauchs von Kindern in 8 Fällen, davon

in 6 Fällen in Tateinheit mit der Herstellung kinderpornographischer Schriften, davon wiederum

in 2 Fällen in Tateinheit mit sexuellem Übergriff,

und der Herstellung kinderpornographischer Schriften in 7 Fällen

schuldig.

Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Nebenklägers.

Angewendete Vorschriften: §§ 176 Abs. 1, 176a Abs. 2 Nr. 1, 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 6 S. 1 Nr. 1, 184b Abs. 1 Nr. 3, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 1, 46b, 49, 52, 53 StGB.

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