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23 O 18/20•Landgericht Münster, 2021-02-19, 23 O 18/20
Entscheidungsdatum: 2021-02-19
Aktenzeichen: 23 O 18/20
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:0219.23O18.20.00
Dokumenttyp: Vorbehaltsurteil
Spruchkörper: Kammer für Handelssachen
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 29.348,31 Euro nebst Zinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.04.2020 sowie weitere 40,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.06..2020 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages zuzüglich 20 % abwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Beklagten wird die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.
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