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115 O 109/20•Landgericht Münster, 2020-11-26, 115 O 109/20
Entscheidungsdatum: 2020-11-26
Aktenzeichen: 115 O 109/20
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:1126.115O109.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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