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16 O 158/19•Landgericht Münster, 2020-04-09, 16 O 158/19
Entscheidungsdatum: 2020-04-09
Aktenzeichen: 16 O 158/19
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:0409.16O158.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Münster vom 03.09.2019 wird teilweise aufgehoben.
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 4.729,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.12.2018 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 14,28 € zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten mit Ausnahme der durch die Säumnis entstandenen Kosten. Diese trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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