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16 O 250/19•Landgericht Münster, 2020-02-26, 16 O 250/19
Entscheidungsdatum: 2020-02-26
Aktenzeichen: 16 O 250/19
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:0226.16O250.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, die Freigabe des beim Amtsgericht Steinfurt hinterlegten Betrages (Az. entfernt ) in Höhe von 116.645,92€ an den Kläger zu bewilligen.
Im Übrigen wird die Klage wegen der Zinsen abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist für den Kläger vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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