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14 O 163/19•Landgericht Münster, 2020-01-28, 14 O 163/19
Entscheidungsdatum: 2020-01-28
Aktenzeichen: 14 O 163/19
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:0128.14O163.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 42.465,56€ Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs der Marke Audi A8 4.2 TDI quattro mit der Fahrzeugidentitätsnummer WAUZZZ4H5EN###### nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.04.2019 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des vorbezeichneten Fahrzeugs seit dem 22.06.2018 in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.706,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.04.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 20 % und die Beklagte zu 80%.
Das Urteil ist für den jeweiligen Vollstreckungsgläubiger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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