016 O 363/2016•Landgericht Münster, 2017-07-21, 016 O 363/2016
Full text
Landgericht Münster — 016 O 363/2016 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-21
Aktenzeichen: 016 O 363/2016
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2017:0721.016O363.2016.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30.940,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.10.2016 Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeuges mit der Fahrgestellnummer WVGZZZ1TZBW###### abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 8.486,10 € zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 08.10.2016 mit der Rücknahme des zu Ziffer 1) bezeichneten Fahrzeuges in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte trägt die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1219,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.10.2016.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000,00 €.
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