025 O 1/12•Landgericht Münster, 2012-04-24, 025 O 1/12
Full text
Landgericht Münster — 025 O 1/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-24
Aktenzeichen: 025 O 1/12
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2012:0424.025O1.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
- es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden
Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder der
Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Falle wiederholter Zuwiderhandlungen bis zu
insgesamt 2 Jahren, zu verhängen gegen die Geschäftsführer der Beklagten,
künftig im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern zu
unterlassen,
für den monatlichen Beitrag mit „Alles inklusive € 19,95 pro Monat“ wie
nachfolgend abgebildet zu werben oder werben zu lassen, wenn die
Kunden tatsächlich mit weiteren Kosten (z.B. Karten- oder
Servicegebühr/Quartal belastet werden:
(siehe * (1))
- an den Kläger 214,00 € (zweihundertvierzehn Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5
%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.01.2012 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.500,00 € vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.