Landgericht Münster, 2011-03-29, 014 O 359/10

014 O 359/10Cantonal CourtMar 29, 2011

Full text

Landgericht Münster — 014 O 359/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-29

Aktenzeichen: 014 O 359/10

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2011:0329.014O359.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 103.694,62 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 23.04.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten der Nebenintervenientin tragen die Klägerin 38 % und der Beklagte 62 %. Die Kosten der Nebenintervention tragen die Klägerin zu 38 % und die Streitverkündete zu 1. zu 62 %. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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