016 O 532/07•Landgericht Münster, 2009-04-17, 016 O 532/07
Full text
Landgericht Münster — 016 O 532/07 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-17
Aktenzeichen: 016 O 532/07
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2009:0417.016O532.07.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG aus 390.000,- € seit dem 5. September 2002 und aus weiteren 110.000,- € seit dem 30. Oktober 2007 zu zahlen, abzüglich bereits gezahlter 350.000,- €.
Daneben werden die Beklagten verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 15.237,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG seit dem 30. Oktober 2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 52 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 48 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutrei-benden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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