11 O 1033/05•Landgericht Münster, 2008-07-31, 11 O 1033/05
Full text
Landgericht Münster — 11 O 1033/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-31
Aktenzeichen: 11 O 1033/05
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0731.11O1033.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
116,57 Euro nebst Zinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz,
maximal jedoch 6 %, seit dem 16.09.2004
sowie 4,00 Euro Nebenkosten zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der jeweiligen Partei kann die Zwangsvollstreckung
der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in
Höhe des aufgrund des Urteils insgesamt jeweils zu vollstreckenden
Betrages zuzüglich 25 % abgewendet werden, wenn nicht der jeweilige
Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 25 % leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.