2 O 350/07•Landgericht Münster, 2008-07-17, 2 O 350/07
Full text
Landgericht Münster — 2 O 350/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-17
Aktenzeichen: 2 O 350/07
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0717.2O350.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.356,64 € zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche weiteren erforderlichen Kosten zu ersetzen, die im Zuge der Mängelbeseitigung der im Hause P-Straße ##, 48429 Rheine, eingebauten Granitbodenbeläge in der Küche entstehen werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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