4 O 457/04•Landgericht Münster, 2006-04-06, 4 O 457/04
Full text
Landgericht Münster — 4 O 457/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-04-06
Aktenzeichen: 4 O 457/04
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2006:0406.4O457.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.540,48 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz nach dem DÜG seit dem 18.08.2004 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 2/3 und die Beklagte 1/3.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages und für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung vor-läufig vollstreckbar, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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