Landgericht Münster, 2005-06-10, 10 O 339/04

10 O 339/04Cantonal CourtJun 10, 2005

Full text

Landgericht Münster — 10 O 339/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-10

Aktenzeichen: 10 O 339/04

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2005:0610.10O339.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.091,00 Euro

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen

Basiszinssatz seit dem 20.05.2004, Zug um Zug gegen Herausgabe

des am 09.04.1998 geborenen Wallachs E„ Lebensnummer

########, nebst Eigentumsurkunde und Pferdepass, zu zah-len.

Es wird festgestellt,

a)

dass sich der Beklagte mit der Annahme des vorbezeichneten Pferdes

seit dem 19.05.2004, 15.01 Uhr nachmittags, in Verzug befindet,

und

b)

der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle künftigen Aufwendungen für das vorbezeichnete Pferd, insbesondere Kosten für Stall, Futter, art-

gerechte Bewegung, Hufschmied, Tierarzt, Tierhalterhaftpflichtversiche-rung usw. zu erstatten.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.772,78 Euro nebst

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis-zinssatz der EZB seit dem 01.03.2005 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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