16 O 104/04•Landgericht Münster, 2005-02-04, 16 O 104/04
Full text
Landgericht Münster — 16 O 104/04 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-04
Aktenzeichen: 16 O 104/04
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2005:0204.16O104.04.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Die Zahlungsansprüche gegen den Beklagten zu 1) sind dem Grunde nach
berechtigt.
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, den Kläger von seiner Kommanditistenhaftung als Kommanditist der Fa. S KG I (Amtsgericht B ######) und der Fa. SI KG II (Amtsgericht B ######) freizustellen.
Die Klage gegen die Beklagte zu 2) wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2).
Im übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 32.000,00 € und für die Beklagte zu 2) gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu voll-streckenden Betrages zuzüglich 20 % vorläufig vollstreckbar.
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