15 O 412/04•Landgericht Münster, 2005-01-13, 15 O 412/04
Full text
Landgericht Münster — 15 O 412/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-13
Aktenzeichen: 15 O 412/04
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2005:0113.15O412.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.146,44 € zuzüglich Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.000,00 € seit dem 02.04.2004 sowie aus 146,44 € seit dem 28.07.2004 abzüglich am 13.08.2004 gezahlter 146,44 € zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle ihm zukünftig noch entstehenden materiellen und immateriellen Schäden auf Grund des Verkehrsunfalls vom 24.07.2002 in Amsterdam zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergegangen sind.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 73 % und der Beklagte 27 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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