Landgericht Münster, 2004-03-24, 10 O 626/03

10 O 626/03Cantonal CourtMar 24, 2004

Full text

Landgericht Münster — 10 O 626/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-24

Aktenzeichen: 10 O 626/03

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2004:0324.10O626.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner

  1. Euro 474,21 (Euro vierhundertvierundsiebzig 21/100)

  2. ein Schmerzensgeld von 5.000,00 Euro (fünftausend Euro)

jeweils nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.12.2003 zu zahlen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung darf auch durch unbefristete und unbedingte selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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