10 O 549/97•Landgericht Münster, 1998-02-11, 10 O 549/97
Full text
Landgericht Münster — 10 O 549/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-02-11
Aktenzeichen: 10 O 549/97
ECLI: ECLI:DE:LGMS:1998:0211.10O549.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner
an die K1ägerin 129.247,47 {einhundertneunundzwanzigtausendzweihundertsiebenundvierzig
47/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 15.12.1997 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß die Beklagten verpflichtet
sind, als Gesamtschuldner der Klägerin künftig aus
dem Berufsunfall des Herrn M vom
- Januar 1992 entstehende Schäden zu ersetzen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten
als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe
von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages
vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung darf auch durch unbefristete
und unbedingte Selbstschuldnerische Bürgschaft einer
im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als Zoll oder
Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse
erbracht werden.
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