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5 S 41/20•Landgericht Mönchengladbach, 2021-05-18, 5 S 41/20
Entscheidungsdatum: 2021-05-18
Aktenzeichen: 5 S 41/20
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2021:0504.5S41.20.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteils des Amtsgericht Erkelenz vom 30.11.2020, Aktenzeichen: 14 C 392/20, unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt,
an die Klägerin 526,15 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.05.2019 zu zahlen,
die Klägerin von ihrer Zahlungsverpflichtung gegenüber den Rechtsanwälten ………., i.H.v. 124,00 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3 zu tragen.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar
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